Honorare für Gutachten

Bis zur Überarbeitung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Jahr 2009 war die Honorierung verbindlich im Teil IV: Gutachten und Wertermittlungen (§ 33 + 34) geregelt. Mit der Überarbeitung der HOAI wurden die Honorare generell um 10 % erhöht. Die Leistungen der Wertermittlung sind jedoch nicht mehr verbindlich in der HOAI gesetzlich geregelt. Die Honorare können seither frei vereinbart werden.

Die Kosten für ein Gutachten orientieren sich weiterhin an der be-währten Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Honorartafel zu § 34 Abs. 1 - Wertermittlungen. Dabei ermittelt sich das Honorar nach der Schwierigkeit bei der Bewertung und dem Verkehrswert. Hinzu kommt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer.

Ein Honorarangebot lasse ich Ihnen gerne auf Nachfrage zukommen.